2010 02. Mrz

Wie immer wird vernünftige Politik nur noch in Karlsruhe gemacht. Die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form verstößt nicht nur gegen die Verfassung, sondern auch die bisher gespeicherten Daten müssen sofort gelöscht werden (sic!).

Zudem darf das gegenwärtige Verfahren bis zu einer den Vorgaben genügenden Neuregelung nicht weiter fortgeführt werden. Die jetzige Speicherpraxis inkl. dem bisher angefallenen Datenbestand ist damit tot.

Allerdings: grundsätzlich ist eine Vorratsdatenspeicherung erlaubt, nur eben mit wesentlich höheren technischen und prozessualen Verwertungshürden als bisher.

Ein Hoch auf die letzte integere Instanz der Bundesrepublik Deutschland.

Ich kann gar nicht genug davon kriegen :D *sektkorkenknall*

2008 29. Mai

um zu lernen, wie man Überwachung richtig macht :D

2007 01. Aug

Du bist dagegen, dass in Zukunft verdachtsunabhängig jegliche Telekommunikationsdaten für ein halbes Jahr lang gespeichert werden müssen? Ein Überwachungsstaat a la Schäuble 2.0 gefällt dir nicht ganz so gut, wie den in Berlin von uns bezahlten, aber nicht so ganz in unserem Sinne arbeitenden anwesenden sich herumtreibenden Politikern?!

Heul’ nicht, tu etwas! L’état, c’est toi!

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