2009 13. Mai
Notstandsgesetze 2.0
Immer wenn man glaubt, dass es schlimmer nicht mehr geht, wird man eines besseren belehrt.
Unser aller leuchtendes Vorbild:
Außerdem erwägten die USA, einen “Internetnotstand” ausrufen zu können.
Aber man selbst macht auch keinen Hehl daraus, wohin man möchte:
Das BSI-Gesetz sei daher nur ein erster Schritt, kündigte Schäuble an: “Zur Abwehr ist es nötig, über dieselbe fachliche Kompetenz und die technischen Möglichkeiten wie die Angreifer zu verfügen.”
Aber wenigstens sind sie mal ehrlich, unsere Politiker. Das, das und das ist alles nur Vorgeplänkel. Und was am Ende von sowas stehen kann, wissen wir alle.
25. Mai 2009 um 17:27 Uhr
Notverordnung zum Schutze von Volk und Staat
“Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief,- Post-, Telegraphen und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gsetzlichen Grenzen zulässig.”
Das stammt aus dem Jahre 1933 während Deutschland von der Wirtschaftkriese gebeutelt wurde.
Irgendwelche Analogien erkennbar? Is ja mal nur so ne Frage