2009 01. Nov

Mediensau des Tages: Hacker

SPON titelt heute: “Selbstmord des SchülerVZ-Hackers schockiert Internetgemeinde“. Immerhin verwenden die Meisten Publikationen das Wörtchen “mutmaßlich” in Zusammenhang mit dem Täter, aber das wäre ja für SPON nicht reisserisch genug. Ich würde sagen, dass ist der typische BILD-Konvergenz-Effekt. An dieser Stelle halbes Lob an die Bild, die titelt nämlich “SchülerVZ-Erpresser bringt sich im Gefängnis um!” Mit “mutmaßlich” wäre das noch eine der besseren Überschriften gewesen in der deutschen Medienlandschaft.

Der mutmaßliche Täter hatte einen Crawler gebaut, so steht es auch im Artikel selbst. Um es kurz zu machen, was ist ein Crawler?

Wie beim Internetsurfen gelangt ein Webcrawler über Hyperlinks von einer Webseite zu weiteren URLs. Dabei werden alle aufgefundenen Adressen gespeichert und der Reihe nach besucht. Die neu gefundenen Hyperlinks werden zur Liste aller URLs hinzugefügt. Auf diese Weise können theoretisch alle erreichbaren Seiten des WWW gefunden werden. [...]

Alle Suchmaschinen benutzen Crawler im Übrigen. Wir halten also fest: der Mann hat ein Programm geschrieben, welches automatisch die für Mitglieder der VZ-Netzwerke öffentlich einsehbaren Daten (sic!) sammelt. Ich denke kaum, dass der Begriff “Hacking” in diesem Zusammenhang angemessen ist. Ich würde sogar soweit gehen anzunehmen, dass ausser einem Verstoß gegen die VZ-AGB nichts gegen Ihn hätte vorgebracht werden können, was den “Datenklau” angeht.

Grund für seine U-Haft war demnach auch nicht das Hacken von StudiVZ, sondern die versuchte Erpressung. Aber das steht heute (fast) nirgendwo explizit. Ich würde mich auch nicht wundern, wenn die Exekutivorgane und die beteiligte Judikative auch nicht kapiert hätten, um was es da technisch eigentlich geht. Ausserdem frage ich mich, wie hoch wohl die Flucht- und Verdunkelungsgefahr gewesen sein muss, um zwei Wochen U-Haft zu rechtfertigen.

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