2010 14. Jan

Ich hatte einen Termin beim Hausarzt um 8.30 Uhr. Urlaubsimpfung Hepatitis A, eine Sache von 2 Minuten. Um 9.00 Uhr sitze ich noch immer im Wartezimmer. Ich gehe zur Arzthelferin und bitte um einen neuen Termin, da ich selbst ab 9.30 auf der Arbeit auch welche habe.

Arzthelferin (überrascht): “Ach so, sie sind berufstätig?!”

Vielleicht erklärt das die…ahm…mit Blick auf das anhand von Äußerlichkeiten geschätzte geringe Haushaltseinkommen merkwürdig homogene Wartezimmerpopulation :D

2009 29. Nov

Witzig. Vorher hieß es noch, dass der Versuch einer rechtskonservativen Partei der Schweiz (SVP) kaum Erfolgsaussichten hätte. Jetzt haben offenbar 57% der Schweizer doch dafür gestimmt, dass in der Schweiz zukünftig keine Minarette gebaut werden dürfen. Und nicht nur das. Es handelt sich dabei nicht um eine Ergänzung der Bauordnung oder sowas, sondern um einen Verfassungszusatz. Holla.

Jedem, der sie annähme, böte ich die Wette an, dass das Ergebnis desselben Vorhabens in Deutschland fast identisch wäre. Das gilt mit Sicherheit auch noch für ein paar andere Fragen aus dem Themenkreis. Aber in Deutschland sind solche Themen ja nicht ernsthaft öffentlich diskutierbar, geschweige denn per Volksentscheid, weil jeder, der es öffentlich an- oder ausspricht durch die “Wehret-den-Anfängen-Deutschland-ist-total-tolerant-und-der-Zentralra t-ist-auch-dagegen”-Mangel gedreht wird.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: ich wäre nicht für ein solches Verbot in Deutschland, wofür ich allerdings wäre, das ist eine offene, tabufreie aber positivistische Debatte darüber, was von Mitbürgern mit anderem kulturellen Hintergrund und von Deutschen als “Gastgebern” erwartet werden darf und muss. Nur dann kann echte Integration funktionieren.

Denn eines ist so ein Volksentscheid ganz sicher: ein Hinweis darauf, wie Muslime wahrgenommen werden. Zu Recht oder zu Unrecht sei dahingestellt. Und dass es hier beidseitigen Handlungsbedarf gibt, wahrscheinlich in ganz Mitteleuropa, das dürfte jetzt ausser Frage stehen und für diese politisch nicht unproblematische Erkenntnis sollte man den Schweizern dankbar sein.

Und den Dialog beginnen, bevor einseitig ideologisch motivierte Gruppen das Thema für sich instrumentalisieren.

2009 01. Nov

SPON titelt heute: “Selbstmord des SchülerVZ-Hackers schockiert Internetgemeinde“. Immerhin verwenden die Meisten Publikationen das Wörtchen “mutmaßlich” in Zusammenhang mit dem Täter, aber das wäre ja für SPON nicht reisserisch genug. Ich würde sagen, dass ist der typische BILD-Konvergenz-Effekt. An dieser Stelle halbes Lob an die Bild, die titelt nämlich “SchülerVZ-Erpresser bringt sich im Gefängnis um!” Mit “mutmaßlich” wäre das noch eine der besseren Überschriften gewesen in der deutschen Medienlandschaft.

Der mutmaßliche Täter hatte einen Crawler gebaut, so steht es auch im Artikel selbst. Um es kurz zu machen, was ist ein Crawler?

Wie beim Internetsurfen gelangt ein Webcrawler über Hyperlinks von einer Webseite zu weiteren URLs. Dabei werden alle aufgefundenen Adressen gespeichert und der Reihe nach besucht. Die neu gefundenen Hyperlinks werden zur Liste aller URLs hinzugefügt. Auf diese Weise können theoretisch alle erreichbaren Seiten des WWW gefunden werden. [...]

Alle Suchmaschinen benutzen Crawler im Übrigen. Wir halten also fest: der Mann hat ein Programm geschrieben, welches automatisch die für Mitglieder der VZ-Netzwerke öffentlich einsehbaren Daten (sic!) sammelt. Ich denke kaum, dass der Begriff “Hacking” in diesem Zusammenhang angemessen ist. Ich würde sogar soweit gehen anzunehmen, dass ausser einem Verstoß gegen die VZ-AGB nichts gegen Ihn hätte vorgebracht werden können, was den “Datenklau” angeht.

Grund für seine U-Haft war demnach auch nicht das Hacken von StudiVZ, sondern die versuchte Erpressung. Aber das steht heute (fast) nirgendwo explizit. Ich würde mich auch nicht wundern, wenn die Exekutivorgane und die beteiligte Judikative auch nicht kapiert hätten, um was es da technisch eigentlich geht. Ausserdem frage ich mich, wie hoch wohl die Flucht- und Verdunkelungsgefahr gewesen sein muss, um zwei Wochen U-Haft zu rechtfertigen.

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