2007 02. Apr

Brigitte Mohnhaupt keine Mörderin mehr?

Brigitte Mohnhaupt igelt sich ein. Sie will diejenigen juristisch belangen, die äußern, dass sie eine Mörderin sei. Die Vertragsstrafe will sie zudem selbst festlegen.

Will sie ihre Verbrechen jetzt zu einer Gelddruckmaschine machen? Kann und soll das Stigma, mit dem man sich selbst durch ein Verbrechen belegt, durch die Ableistung der verhängten Strafe qua Rechtsprechung wieder entfernt werden und zusätzlich die Erinnerung daran verboten werden? Geht das Persönlichkeitsrecht soweit, dass das Wohlbefinden der Person höher steht als die Taten, die unbestritten verübt wurden?

Einfacher: ist ein Mörder nach seiner Strafe kein Mörder mehr und / oder darf nicht mehr als solcher bezeichnet werden?

Ich meine, wir reden hier nicht von jemandem, der vor 30 Jahren im Affekt seinen Partner getötet hat, weil ihn bei der verfrühten Heimkehr lautes Gestöhne stutzig machte. Die Frau hat -aus welcher Motivation auch immer- geplant und damit vorsätzlich, wahrscheinlich auch heimtückisch Menschen von Angesicht zu Angesicht getötet bzw. sich an der Tötung direkt beteiligt und / oder diese billigend in Kauf genommen. Mehrmals.

Und jetzt kommt dieses Subjekt aus seinem Loch gekrochen, in dem es eigentlich bis zum Exitus hätte schmoren sollen, und wagt es, sich ausgerechnet unter Berufung auf diejenigen Normen, gegen die es rücksichtslos gekämpft hat, reinzuwaschen?

Ich zweifle doch mal stark an, dass ein BVerfG noch 2005 feststellt, dass sogar die Aussage “Soldaten sind Mörder” nicht strafbar und durch unsere (noch) garantierte Meinungsfreiheit gedeckt ist und es auf der anderen Seite eine Beleidigung sein sollte, Brigitte Mohnhaupt als Mörderin zu bezeichnen.

Kann jemand durch Konfrontation mit seinen Taten beleidigt werden, wenn diese “Beleidigung” nur Fakten enthält und keine verleumderische “Zusatzkomponente”? Ich würde mich schwer wundern und harre gespannt der Unterlassungsaufforderungen, die da kommen mögen, wenn ich feststelle:

Brigitte Mohnhaupt war Terroristin und wurde als solche entweder zur Mörderin oder einer an mehreren Morden unmittelbar Beteiligten.Im Volksmund könnte man das ohne die Verklausulierungen auch als “Mohnhaupt ist eine Mörderin” formulieren.

Warum ich das meine? Terrorismus ist ein Motiv. Terroristen kämpfen unter Gewaltanwendung gegen ein System, wobei es sich um einen Sammelbegriff wie “Soldat” handelt. Genauso wenig wie jeder Soldat jemanden getötet hat, hat jeder Terrorist jemanden getötet, obwohl er der Gruppe zugeordnet wird – und sich laut BVerfG diese Beleidigung gefallen lassen muss. Wenn sich ein Motiv ändert, kann jemand auch vom Terroristen zu einem nicht-Terroristen werden. Demnach ist Brigitte Mohnhaupt wahrscheinlich keine Terroristin mehr, weil Motiv und Handlungsbereitschaft fehlen.

Ein Mörder ist jemand qua Handlung, und die ist irreversibel. Mörder ist dabei die Zuordnung eines Tatbestandes zu einer Person. Brigitte Mohnhaupt ist und bleibt also mit dem aus ihren Handlungen erwachsenen Stigmata behaftet. Und die dürfen benannt werden, immer. Ein Olympiasieger bleibt auch ein Olympiasieger, wenn er nicht alle vier Jahre wieder den Wettkampf gewinnt.

Das mit ihrer Ehre hätte sie sich vielleicht überlegen sollen, BEVOR sie sich maßgeblich an Planung und Tötung von Siegfried Buback, Jürgen Ponto, Hanns-Martin Schleyer, Heinz Marcisz, Reinhold Brändle, Roland Pieler und Helmut Ulmer beteiligt hat. Wir reden hier schließlich nicht über eine Katharina Blum.

“Straftäter müssen nicht bis an ihr Lebensende an den öffentlichen Pranger gestellt werden, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb, der Welt.
Quelle: süddeutsche.de, eigene Hervorhebung.

Dürfen sie aber, und das ist auch gut so! Jeden namentlich bekannten Nazi kann ich heute unter rauschendem Applaus als Mörder und noch schlimmere Dinge bezeichnen, wobei es wenig überraschende Parallelen gibt: Zugehörigkeit zu einer organisierten Gruppe, Ideologische Grundlagen, ausgeführte Verbrechen inkl. Mord meistens mehrfach, akribische Planung und Durchführung, meist keine Reue – die RAF-Mitglieder von damals stehen ähnlich da, auch wenn ihnen gerade dieser Vergleich wahrscheinlich mißfiele.

Aber das alles verstünde man wahrscheinlich nur, wenn man Philosophie auch zuende studiert hätte.

Update (9. Februar 2010)
Die Sedlmayer-Mörder müssen mit ihren Konterfeis im Internet inkl. der “Beschuldigung” leben. Sagt der BGH. Das gilt dann wohl auch für eine Frau Mohnhaupt.

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